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Regelungen für den Schulbetrieb an den Balthasar-Neumann-Schulen im Schuljahr 2021/2022

Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu allen anderen Personen wird dringend empfohlen.

Es gilt in den ersten beiden Schulwochen unabhängig von den Inzidenzwerten auf dem Gelände, im Schulgebäude und während des Unterrichts die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausgenommen davon sind Zeiten der Essensaufnahme und der Aufenthalt auf dem Pausenhof, solange der Abstand von mind. 1,5 m zu jeder anderen Person sicher eingehalten wird.

Ebenso gilt die Testflicht für ungeimpfte Personen, die sich zweimal pro Woche (bei Schülern unter Aufsicht einer Lehrkraft) selbst testen müssen. Neueintretende Schülerinnen und Schüler lassen sich innerhalb von 48 Stunden vor Schulbeginn in einem Schnelltestzentrum kostenlos testen.
Bis zum 26.09.2021 bieten die Schulen auch geimpften und genesenen Personen zweimal wöchentlich Tests auf COVID19 an.

Zutritts- und Teilnahmeverbote gelten nach §10 der Corona-Verordnung Schule.

Für die Zugänge und Hofpausen werden die folgenden Regelungen eingehalten, um eine Durchmischung der Schülergruppen möglichst zu vermeiden:

  • Schülerinnen und Schüler der BNS1 nutzen für den Zugang zum Gebäude den Haupteingang der BNS1
  • Schülerinnen und Schüler der BNS2 nutzen für den Zugang zum Gebäude den Haupteingang der BNS2
  • In der Hofpause halten sich Schülerinnen und Schüler der BNS1 auf der nördlichen Hälfte des Pausenhofes auf (Hofbereich in Richtung Schülerparkplatz)
  • In der Hofpause halten sich Schülerinnen und Schüler der BNS2 auf der südlichen Hälfte des Pausenhofes auf (Hofbereich in Richtung Lehrerparkplatz/Eschenweg)
  • Ein Mindestabstand von mindestens 1,5m zu Schülerinnen und Schüler anderer Unterrichtsgruppen ist verpflichtend

Im Übrigen gelten die Hygienehinweise des Kultusministeriums: https://km-bw.de/Coronavirus. Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Klassenlehrkräfte über die Hygienehinweise unterrichtet.

Schulleitungen der BNS1 & BNS2

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