Häufigste Fragen und Antworten

Die praktische Ausbildung findet in ausbildungsberechtigten Industriebetrieben, oder in Handwerksbetrieben statt.
Die Ausbildung beginnt in den ersten beiden Ausbildungsjahren mit der breit angelegten beruflichen Grundbildung, an die sich die Fachbildung anschließt.

Wenn Sie Abitur haben, kann sofort ein Ausbildungsvertrag über 3 Jahre abgeschlossen werden. Außerdem kann ein weiteres halbes Jahr verkürzt werden, wenn gute bis sehr gute Leistungen während der Ausbildung vorliegen. Wer kein Abitur hat, kann aus dem gleichen Grund von 3 ½ auf 3 Jahre verkürzen.

„Schüler, mit Hochschulreife, Fachhochschulreife oder Zweitausbildung können zum Schuljahresbeginn auf Antrag ausnahmsweise in den Fächern des allgemeinen Lernbereiches vom Berufsschulunterricht befreit werden, sofern dies aus pädagogischen Gründen zweckmäßig ist.“ Es besteht also kein Recht auf eine Freistellung !

Das Formular zum Download finden Sie hier (unter „weitere Formulare“).

Für Schüler aller öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Fachschulen besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Dies bedeutet, dass der Unterricht unentgeltlich erteilt wird und die erforderlichen Lernmittel für die Dauer ihres Gebrauchs im Unterricht kostenlos leihweise überlassen werden.

Zur Bestellung der ScoolCard rufen Sie einfach das Bestellformular auf, drucken es aus und lassen es sich von der Schule oder Ausbildungsstätte bestätigen.

Alternativ können Sie sich das Formular am Sekretariat aushändigen lassen.

Die Jahreskarten-Bestellung kann per Post an die VBK-Abo-Stelle, Postfach 1140, 76001 Karlsruhe gesendet oder die ausgefüllten Bestellformulare einfach in einem der KVV Kundenzentren abgegeben werden. Die Karten werden anschließend versandt.