FAQ

Woher bekomme ich Informationen über Ausbildungsplätze?

Wie sieht die betriebliche Ausbildung aus?

Die praktische Ausbildung findet in ausbildungsberechtigten Industriebetrieben,
oder in Handwerksbetrieben statt.
Die Ausbildung beginnt in den ersten beiden Ausbildungsjahren mit der breit angelegten beruflichen Grundbildung, an die sich die Fachbildung anschließt.

Wie kann ich die Ausbildungszeit verkürzen?

Wenn Du Abitur hast, kann sofort ein Ausbildungsvertrag über 3 Jahre abgeschlossen werden. Außerdem kann ein weiteres halbes Jahr verkürzt werden, wenn gute bis sehr gute Leistungen während der Ausbildung vorliegen. Wer kein Abitur hat, kann aus dem gleichen Grund von 3 ½ auf 3 Jahre verkürzen.

Wann kann ich mich vom BS-Unterricht in D, GK, WI befreien lassen?

„Schüler, mit Hochschulreife, Fachhochschulreife oder Zweitausbildung können zum Schuljahresbeginn auf Antrag ausnahmsweise in den Fächern des allgemeinen Lernbereiches vom Berufsschulunterricht befreit werden, sofern dies aus pädagogischen Gründen zweckmäßig ist.“ Es besteht also kein Recht auf eine Freistellung!

Das Formular zum Download findest Du hier (unter „weitere Formulare“).

Wie sieht es mit Schulgeld und Lernmittel aus?

Für Schüler aller öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Fachschulen besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Dies bedeutet, dass der Unterricht unentgeltlich erteilt wird und die erforderlichen Lernmittel für die Dauer ihres Gebrauchs im Unterricht kostenlos leihweise überlassen werden.

Wie beantrage ich die KVV Scoolcard / Ausbildungskarte?

Zur Bestellung der ScoolCard rufe einfach das Bestellformular auf, drucke es aus und lasse es Dir von der Schule oder Ausbildungsstätte bestätigen.

Alternativ kannst Du Dir das Formular am Sekretariat aushändigen lassen.

Die Jahreskarten-Bestellung kann per Post an die VBK-Abo-Stelle, Postfach 1140, 76001 Karlsruhe gesendet oder die ausgefüllten Bestellformulare einfach in einem der KVV Kundenzentren abgegeben werden. Die Karten werden anschließend versandt.