Maskenpflicht
Maskenpflicht
Beschluss der Landesregierung:
Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und in allen Gebäuden, auch im Unterricht, für:
- Schülerinnen und Schüler
- Lehrkräfte
- Personal
- Besucherinnen und Besucher
- Lieferanten und Handwerker
