Ausbildungsordnung, Rahmenlehrplan

 

Für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlässt der Verordnungsgeber (BMWi) eine Ausbildungsordnung, in der das jeweilige Ausbildungsberufsbild beschrieben ist. Inhaltlich umfasst die Ausbildungsordnung mindestens:

  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufs,
  • die Ausbildungsdauer,
  • die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • den betrieblichen Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung,
  • die Prüfungsanforderungen.

Parallel zur Ausbildungsordnung wird auf Bundesebene ein Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht erarbeitet, den die einzelnen Bundesländer modifizieren können. Folgende Inhalte finden Sie in einem Rahmenlehrplan:

  • Lernfelder einschließlich der Zielformulierung und Inhalte
  • Hinweise zum Handlungsorientierten Unterricht
  • Hinweise zu Lernfeldübergreifenden Inhalten

Der in der Ausbildungsordnung festgelegte betriebliche Ausbildungsrahmenplan ist ein Mindeststandard für die Berufsausbildung und bildet die Grundlage für einen speziell für den Betrieb zu erstellenden Plan.